profin – Finanzbuchhaltung leicht gemacht

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die finception GmbH (nachfolgend finception genannt) erbringt ihre Dienste im Rahmen der Vertragsanbahnung auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Softwarenutzungsvertrages werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von finception bestätigt wurden. finception ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung besitzt der Lizenznehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Lizenznehmer nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.

Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Nutzung eines von der finception angebotenen Softwareprodukte kommt zustande, wenn ein von finception bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird konkludent oder schriftlich durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt und beginnt mit Auslieferung eines oder mehrerer Lizenzschlüssel, der zur Nutzung der Software berechtigt.
Alle aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit sich finception zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. finception ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Nutzungsvertrag gilt ab Auslieferung der Lizenz des entsprechenden Softwareprodukts für das laufende Jahr auf unbestimmte Dauer. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Kündigungen sind sowohl per E-Mail als auch per Post möglich.
Ein etwaiger Testzugang bzw. eine Demo-Version endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums und muss nicht gekündigt werden.

Leistungsumfang

Der Lizenznehmer erwirbt Produkte und Module in dem Umfang, wie sie auf der Website oder in unserer Produktbroschüre beschrieben sind. Anforderungen, die über diesen hier beschriebenen Umfang hinausgehen, existieren nicht.

Die Wartungsleistungen sind in der monatlichen Nutzungsgebühr inkludiert. finception verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

  • Überlassung von Updates, die aufgrund von Programmverbesserungen erstellt werden, z. B. Anwenderanregungen oder Programmerweiterungen. Die Updates werden dem Lizenznehmer als Download auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der jährlichen Updates richtet sich nach der Notwendigkeit und dem Ermessen von finception. Das Einspielen der Updates und die Verteilung innerhalb des Hauses des Lizenznehmers ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Hostet der Lizenznehmer die Software in der finception-Cloud, übernimmt finception die Durchführung von Updates.
  • finception wird für den Lizenznehmer eine Dokumentation der Änderungen in Dateiform auf unserer Website oder in der Software selbst zur Verfügung stellen.
  • Beseitigung von rekonstruierbaren Programmfehlern. Hierbei ist finception auf die Mitwirkungspflicht des Lizenznehmers angewiesen. Programmfehler sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.
  • Telefonische Beratung während unserer Geschäftszeiten (ausgenommen gesetzliche Feiertage, Heiligabend, Silvester) und nach Absprache auch außerhalb der Geschäftszeiten.

finception behält sich vor – im Rahmen der allgemeinen Produktweiterentwicklung und der Releasepolitik – Änderungen an der Software, ihrem Aufbau sowie ihrer Datenstruktur nach eigenem Ermessen vorzunehmen. finception ist dabei nicht an Weisungen oder Vorschläge der einzelnen Vertragspartner gebunden.

Zahlungsbedingungen

Die Nutzungsgebühren werden erstmalig nach Auslieferung der Lizenz berechnet und sind sofort zur Zahlung fällig. Fällt die Installation der Software nicht auf den 1. eines Monats, so wird die Nutzungsgebühr anteilig der verbleibenden Tage in diesem Monat berechnet.

Folgend kann die Nutzungsgebühr monatlich jeweils zum 1. oder jährlich entrichtet werden. Bei jährlicher Zahlungsweise gewährt finception dem Lizenznehmer einen Vorauszahlungsrabatt in Höhe von 5% der Jahressumme.

Alle weiteren Rechnungen aus Warenlieferung und Dienstleistungen sind nach Lieferung bzw. nach Erbringung der Dienstleistung, innerhalb einer Woche ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Reproduktion

Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise auf gleiche oder andere Datenträger, ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Lizenznehmer zu Datensicherungszwecken für sich selber anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Lizenznehmer nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Programme von finception und die Originaldatenträger weder an Dritte weiterzugeben, noch in sonst irgendeiner Form Dritten zugänglich zu machen. Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion der Software ganz oder auszugsweise. Für die Programmhandbücher (Anwenderhandbücher) und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe an Dritte. Für die Nutzung im eigenen Hause kann der Auftraggeber jedoch auf eigene Kosten beliebige Kopien der Handbücher und sonstiger Dokumentation erstellen.

Betriebssysteme, Betriebssystemwechsel

finception teilt dem Lizenznehmer auf Anfrage gerne mit, welche Betriebssysteme von der Software unterstützt werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nur solche Betriebssysteme zu verwenden, deren Version von finception freigegeben worden ist. Die Tatsache, dass eine neuere Betriebssystemversion auf dem Markt zur Verfügung steht, bindet finception nicht daran, dass die finception-Software auch unter dieser Betriebssystemversion lauffähig sein muss. Vielmehr obliegt es dem Lizenznehmer, vor Umstellung des Betriebssystems eine Aussage von finception zu erfragen, ob das neuere Betriebssystem unterstützt wird. Sollten aufgrund von Änderungen des eingesetzten Betriebssystems Umstellungen an der Datenbank oder eine Neuportierung der finception-Software notwendig werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des Lizenznehmers..

Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Lizenznehmer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn es für den Lizenznehmer unzumutbar ist, dass weitere Nachbesserungsversuche unternommen werden. Der Lizenznehmer hat Mängel unverzüglich zu melden und hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt für das jeweilige Teilprojekt mit dem Echtbetrieb. Die Gewährleistungspflicht für Mängel an Nacherfüllungsleistungen beträgt ebenfalls 6 Monate. Schließt der Lizenzgeber die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist ab, so kann ihm der Lizenznehmer eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Lizenznehmer eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Verpflichtungen des Lizenznehmers

Der Nutzung der finception-Softwareprodukte erfordert seitens des Lizenznehmers

  • die ordnungsgemäße Benutzung der Programme,
  • eine regelmäßige Sicherung der Programme und Daten. Die Sicherung sollte nach dem Großvater-Vater-Sohn-Prinzip erfolgen. Eine tägliche Datensicherung ist als Mindestanforderung gegeben. Der Lizenzgeber übernimmt für etwaigen Verlust der Daten keine Gewähr. Eine Software zur Sicherung der Daten ist im Programmpaket des Lizenzgebers nicht enthalten.
  • die Verwendung von Zubehör (z.B. Datenträger), das gehobenen Qualitätsbedingungen entsprechen muss..

Datenschutz

finception verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse des Lizenznehmers erkennbar sind, geheim zu halten und diese – soweit nicht zur Erzielung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Entsprechende Verpflichtungen treffen den Lizenznehmer in Bezug auf Geschäfts und Betriebsgeheimnisse von finception. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses digital gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Der Lizenznehmer wird hiermit davon unterrichtet, dass finception und beauftragte Erfüllungsgehilfen Ihre Daten maschinell gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie gemäß §4 der Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) verarbeiten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei finception abzufragen.

finception verpflichtet sich, diese Daten allein zur Leistungserbringung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn diese Dritte sind an der Leistungserstellung beteiligt. Der Lizenznehmer stellt finception von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei. Soweit nichts anderes vereinbart ist gestattet der Lizenznehmer die Kommunikation per Telefon und per E-Mail.

Haftung des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die finception oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Software oder des Portals entstehen.

Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung können gegenüber finception und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ebenfalls bleibt die Haftung von finception wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unberührt. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat finception nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Lizenznehmer keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren. finception haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Der Absender ist für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich. finception haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können. Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr. Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn finception grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen schriftlich zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 §§ 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

finception GmbH

Kettelerstraße 5-11

97222 Rimpar

 

Telefon: +49 9365 203371-0

E-Mail: support@finception.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Aktion Freunde werben

Wirbt der Lizenznehmer einen neuen Kunden, so gewährt finception einen Rabatt i.H.v. 20% auf die nächste fällige Rechnung des Softwarenutzungsvertrages des Lizenznehmers. Der Geworbene erhält ebenfalls einen Rabatt i.H.v. 20% auf die erste Rechnung des Softwarenutzungsvertrages.

Der Geworbene muss die Referenz (Firmenname oder Kundennummer) des werbenden Lizenznehmers bei der Bestellung angeben. Nachträglich kann kein Rabatt gewährt werden.